Neue Regelungen für Kursleiter ab Oktober 2020
Präventionskurse boomen. Der Präventionsbericht 2018 zählte allein für das Jahr 2017 insgesamt 1.675.008 Teilnahmen an Präventionskursen, davon waren 70 Prozent Bewegungskurse. Karsten Witte zeigt auf, welche Voraussetzungen du als Trainer erfüllen musst, um Präventionskurse anbieten zu können.
Neben einem zertifizierten Kurskonzept muss der Kursleiter eine entsprechende Qualifikation mitbringen, um einen Präventionskurs nach § 20 leiten zu dürfen. Handlungsfelder und Leistungskriterien sind für die Krankenkassen gemäß § 20 SGB V festgesetzt und bilden die Grundlage für finanziell unterstützte Präventions- und Gesundheitsförderungsprogramme für gesetzlich Krankenversicherte. Was von den Krankenversicherungen gefördert wird, ist im Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes niedergeschrieben und festgelegt. Dies sind Kurse der individuellen verhaltensbezogenen Primärprävention aus den vier Handlungsfeldern mit den entsprechenden Präventionsprinzipien:
Bewegungsgewohnheiten
Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität, Vorbeugung/Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme
Ernährung
Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung, Vermeidung und Reduktion von Übergewicht
Stressmanagement
Förderung von Stressbewältigungskompetenzen und Entspannung
Suchtmittelkonsum
Förderung des Nichtrauchens und gesundheitsgerechter Umgang mit Alkohol
Den kompletten Artikel findest du in der Trainer Ausgabe 4/2019 oder im Store als kostenloses ePaper.
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