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Präventionskurse

Präventionskurse

Neue Regelungen für Kursleiter ab Oktober 2020

Präventionskurse boomen. Der Präventionsbericht 2018 zählte allein für das Jahr 2017 insgesamt 1.675.008 Teilnahmen an Präventionskursen, davon waren 70 Prozent Bewegungskurse. Karsten Witte zeigt auf, welche Voraussetzungen du als Trainer erfüllen musst, um Präventionskurse anbieten zu können.

Neben einem zertifizierten Kurskonzept muss der Kursleiter eine entsprechende Qualifikation mitbringen, um einen Präventionskurs nach § 20 leiten zu dürfen. Handlungsfelder und Leistungskriterien sind für die Krankenkassen gemäß § 20 SGB V festgesetzt und bilden die Grundlage für finanziell unterstützte Präventions- und Gesundheitsförderungsprogramme für gesetzlich Krankenversicherte. Was von den Krankenversicherungen gefördert wird, ist im Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes niedergeschrieben und festgelegt. Dies sind Kurse der individuellen verhaltensbezogenen Primärprävention aus den vier Handlungsfeldern mit den entsprechenden Präventionsprinzipien:

Bewegungsgewohnheiten

Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität, Vorbeugung/Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme

Ernährung

Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung, Vermeidung und Reduktion von Übergewicht

Stressmanagement

Förderung von Stressbewältigungskompetenzen und Entspannung

Suchtmittelkonsum

Förderung des Nichtrauchens und gesundheitsgerechter Umgang mit Alkohol

 


Den kompletten Artikel findest du in der Trainer Ausgabe 4/2019 oder im Store als kostenloses ePaper.

Fotos: contrastwerkstatt – stock.adobe.com, Rade Fotodesign – stock.adobe.com

 

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